Patentanwalt für den technischen mittelstand
Technisch fundierter Patent-, Marken- und Designschutz für den Mittelstand.
Seit über 25 Jahren an der Seite des Mittelstands - direkt, verständlich und lösungsorientiert.
Als promovierter Maschinenbauingenieur mit langjähriger Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz helfe ich mittelständischen Unternehmen dabei, ihre technischen Entwicklungen, Ihre Marken und Ihre Designs wirksam zu schützen.
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Dr. Ing. Markus Wiedemann
Patentanwalt aus Bobingen
Spezialist für den Mittelstand.
Für wen ich arbeite - und warum Patent, Marken und Designschutz gerade im Mittelstand entscheidend sind.
Ob Sie ein innovatives Produkt entwickelt haben, ein bestehendes Verfahren verbessert oder ein neues Bauteil für Ihre Branche geschaffen haben – sobald Technik, Bezeichnungen oder das Design Ihrer Produkte im Spiel ist, sollte der Schutz nicht dem Zufall überlassen werden. Ich berate gezielt mittelständische Unternehmen in Augsburg, München, dem Allgäu und Umgebung, die in den Bereichen Maschinenbau, Fertigung, Materialwissenschaften, Mechatronik, Bautechnik, Automotive oder Medizintechnik tätig sind. Meine Mandanten sind häufig:
Entwicklungsleiter oder Geschäftsführer mit hoher technischer Nähe
Betriebe mit eigenem Engineering- oder F&E-Bereich
Inhaber, die sich auf ihr Bauchgefühl verlassen – aber bei Schutzrechten lieber auf Fakten setzen
Warum gerade jetzt?
Der technologische Wettbewerb wird schneller. Parallelerfindungen, strategische Schutzrechtsanmeldungen durch Wettbewerber oder die vorschnelle Weitergabe eigener Ideen bergen Risiken, die oft unterschätzt werden. Wer zu spät handelt oder den falschen Schutz beantragt, riskiert, Innovationen aus der Hand zu geben.
Lassen Sie uns klären, ob und wie sich Ihr Vorhaben schützen lässt.
Viele gute Ideen scheitern nicht an der Technik, sondern an der fehlenden Absicherung. Wer frühzeitig weiß, was sich wie schützen lässt, spart Zeit, Kosten und Nerven. Ich begleite Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen – praxisnah, verständlich und mit dem Blick für das Wesentliche. Ob erste Einschätzung, strategische Beratung oder konkrete Anmeldung: Der erste Schritt ist oft eine einfache Klärung. Genau dabei unterstütze ich Sie.
Über mich
Technisches Verständnis trifft rechtliche Präzision - Ihr Ansprechpartner: Dr. Markus Wiedemann
Ich bin Patentanwalt, Diplom-Ingenieur und promovierter Maschinenbauingenieur. Bevor ich in den gewerblichen Rechtsschutz gewechselt bin, habe ich selbst in der industriellen Entwicklung und Produktion gearbeitet. Ich weiß also nicht nur, wie Schutzrechte juristisch funktionieren – sondern auch, wie technische Produkte entstehen und welche Anforderungen die Praxis stellt.
Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten begleite ich Sie von der ersten Idee bis zur Marktreife – persönlich, verständlich und mit klarem Blick auf das Wesentliche.
Zulassung: Dr. Ing. Markus Wiedemann ist vor dem Deutschen Patent‒ und Markenamt, dem Europäischen Patentamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und dem Einheitlichen Europäischen Patentgericht als Vertreter zugelassen.
Welches Schutzrecht ist das richtige für Ihr Vorhaben?
Im Mittelstand stellt sich oft nicht die Frage „Brauche ich Schutz?“, sondern: „Was genau muss ich schützen – und wie?“
Die Entscheidung hängt davon ab, welche Merkmale Ihres Produkts oder Ihrer Idee im Vordergrund stehen:
Technische Merkmale:
→ Patent oder Gebrauchsmuster. Schützt die Funktionsweise, die Lösung eines technischen Problems – etwa bei neuen Verfahren, Bauteilen, Konstruktionen.
Produktname oder Markenauftritt:
→ Marke. Schützt die Bezeichnung oder das Logo, unter welchem Ihr Produkt angeboten wird, oder Ihr Unternehmenskennzeichen gegenüber Nachahmung.
Ästhetische Form oder äußeres Erscheinungsbild:
→ Designschutz. Schützt das äußere Design, z. B. bei sichtbaren Bauteilen oder Geräten.
Oft ergibt sich ein sinnvoller Kombinationsschutz. Beispiel: Bei einem Haushaltsgerät können technische Innovation, Formgebung und der Markenname gleichzeitig geschützt werden - und so gemeinsam eine starke Verteidigungsposition im Markt aufbauen.
Die 5 häufigsten Fehler vor der Anmeldung - und wie Sie sie vermeiden
Hier finden Sie eine Übersicht typischer Fehler, die in der Praxis regelmäßig auftreten – gerade bei mittelständischen Unternehmen, die viel selbst entwickeln, aber selten mit Schutzrechten arbeiten. Die Texte stammen direkt aus der Beratungspraxis und zeigen, wie Sie sich frühzeitig absichern können:
Fehler Nr. 1:
In der Praxis wird eine Idee oft einem in die Entwicklung eingebundenen Partner, z. B. einem Zulieferer oder Kunden, unter vertraglicher Geheimhaltung offengelegt. Das Problem: Selbst wenn eine Verschwiegenheitsvereinbarung existiert, kann es vorkommen, dass der Dritte die Idee selbst anmeldet – und plötzlich gibt es Streit darüber, wem das Schutzrecht zusteht.
Noch gravierender: Wenn ein Wettbewerber dieselbe Idee entwickelt und schneller anmeldet, haben Sie trotz aller Geheimhaltung kein Verbietungsrecht.
Lösung: Melden Sie Ihre Idee frühzeitig beim Patentamt an – idealerweise als Patent oder als kostengünstiges Gebrauchsmuster. So sichern Sie sich das Prioritätsdatum und verhindern rechtlich wirksam Nachahmung oder Fremdanmeldung.
Fehler Nr. 2:
Viele Mittelständler unterschätzen die Schutzfähigkeit ihrer Entwicklung. Es herrscht oft der Irrglaube, dass nur bahnbrechende Hightech-Innovationen patentierbar sind. Tatsächlich können bereits kleine technische Entwicklungen gegenüber dem Stand der Technik schützbar sein, etwa, weil sie die Funktion, die Herstellung, die Handhabung oder die Integration verbessern.
Beispiel: Ein einfacheres Befestigungssystem, eine Materialersparnis oder ein neuartiger Faltmechanismus – wenn technisch durchdacht, oft mehr als genug für ein Gebrauchsmuster oder Patent.
Lösung: Lassen Sie prüfen, ob Ihre Entwicklung schützbar ist – das kostet wenig, bringt aber Klarheit und ggf. handfeste Schutzrechte.
Fehler Nr. 3:
Was gut gemeint ist, führt häufig zum Gegenteil: Selbstformulierte Schutzrechtsanmeldungen ohne juristisch-technische Präzision erzielen meist keinen wirksamen Schutzumfang. Die Folge: Die Idee ist veröffentlicht, kann aber nicht mehr professionell nach angemeldet werden – weil sie durch die erste Veröffentlichung schon als bekannt gilt.
Lösung: Lassen Sie bereits Ihre erste Anmeldung professionell erstellen. Nur so sichern Sie sich ein tragfähiges Schutzrecht, das sich auch in Konflikten behauptet - und nicht nur auf dem Papier existiert.
Fehler Nr. 4:
Gerade wenn Sie zu lange zögern, droht der Schutz zu spät zu kommen. Denn: Je näher die Markteinführung rückt, desto mehr Menschen erfahren von der Entwicklung – und desto größer ist das Risiko paralleler Entwicklungen oder „Trittbrettfahrer“.
Hinzu kommt: Auch Gesetzesänderungen oder neue technische Normen sorgen oft für eine Welle an Schutzrechtsanmeldungen – wer zuerst anmeldet, hat die besseren Karten.
Lösung: Melden Sie rechtzeitig an – idealerweise vor Präsentationen, Prototypen, Kundenkontakten oder Patentscouting durch Dritte.
Fehler Nr. 5:
Diese Annahme ist gefährlich. Viele Wettbewerber melden Schutzrechte an – auch wenn sie aktuell keine Produktion planen. Diese „Schubladenpatente“ können aber genutzt werden, um Ihre eigene Produktion zu behindern – etwa durch Abmahnungen oder Lizenzforderungen.
Lösung: Recherchieren Sie frühzeitig zum Stand der Technik – vor Entwicklung und vor Markteinführung. So vermeiden Sie teure Fehlentwicklungen und rechtliche Konflikte.
Haben Sie Fragen?
Vielleicht sind Sie unsicher, ob Ihre Idee tatsächlich schutzfähig ist. Oder Sie überlegen, ob sich ein europäische oder internationale Anmeldung lohnt, oder ob eine nationale Anmeldung bereits ausreichend ist. Ich helfe Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen - fundiert und nachvollziehbar.
So funktioniert meine Zusammenarbeit mit Ihnen
Schritt 1
Erstes Gespräch
In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Bedürfnisse und Ziele im Bereich des Patentschutzes.
Schritt 2
Detaillierte Analyse
Wir analysieren Ihre Ideen und erarbeiten die besten Strategien für Ihre Schutzrechte.
Schritt 3
Anmeldung durchführen
Wir kümmern uns um die formelle Anmeldung Ihrer Schutzrechte bei den zuständigen Behörden.
Schritt 4
Langfristige Betreuung
Nach der Anmeldung stehen wir Ihnen für Fragen und Unterstützung jederzeit zur Verfügung.
Vertrauen entsteht durch Klarheit – worauf Sie sich verlassen können
Schutzrechte sind Vertrauenssache. Besonders im technischen Mittelstand geht es nicht nur um juristische Fragen, sondern um unternehmerische Entscheidungen mit Tragweite. Deshalb ist mir wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, woran Sie bei mir sind.
Ich arbeite bewusst ohne Umwege: Ich beantworte Ihre Fragen direkt, erkläre komplexe Zusammenhänge verständlich und entwickle klare Strategien, wie Sie Ihr Vorhaben absichern können – mit einem realistischen Blick auf Chancen und Risiken.
Persönliche Erreichbarkeit ohne lange Wartezeiten
Technisches Verständnis auf Augenhöhe
Klare Sprache statt Fachjargon
Verlässliche Begleitung Ihres Schutzrechtes
FAQs
Häufige Fragen – kurz beantwortet
Was kostet ein Patent, ein Gebrauchsmuster, eine Marke oder ein Design?
Die Kosten hängen vom Bearbeitungsaufwand, der Schutzstrategie und dem Verfahren ab. Ich gebe Ihnen vorab eine realistische Einschätzung.
Wie schnell wird ein Schutzrecht wirksam?
Ein Gebrauchsmuster ist in einigen Wochen eingetragen. Eine Patenterteilung dauert in der Regel 15–28 Monate ab dem Anmeldetag.
Was tun, wenn die Idee schon gezeigt wurde?
Kommt auf die Art der Veröffentlichung an. Ich prüfe, ob eine Schutzanmeldung dennoch möglich ist, beispielsweise in Form einer Gebrauchsmusteranmeldung, welche eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten zur Verfügung stellt.
Was tun bei Abmahnungen oder fremden Schutzrechten?
Keine Schnellschüsse. Ich analysiere die Lage und vertrete Ihre Interessen professionell.
Kann ich mir Schutz erst sichern und später entscheiden?
Ja – mit einer strategisch geplanten Voranmeldung können Sie Ihre Optionen offenhalten.
Und wenn wir ins Ausland gehen wollen?
Ich entwickle für Sie eine internationale Schutzstrategie – angepasst an Ihre Zielmärkte und Prioritäten.
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Dr. Ing. Markus Wiedemann
Patentanwalt aus Bobingen