Anwaltsleistungen

Informationen zum Arbeitnehmer-Erfinderrecht

Die Kanzlei von Dr. Markus Wiedemann
bietet national und international
Dienstleistungen an in Bezug auf:

Arbeitnehmer-Erfinderrecht

In Deutschland müssen aufgrund des Arbeitnehmererfindergesetzes Arbeitnehmer, die eine technische Erfindung machen, diese unverzüglich dem Arbeitgeber schriftlich melden (Erfindungsmeldung). Wenn der Arbeitgeber die Erfindung unbeschränkt in Anspruch nimmt (unbeschränkte Inanspruchnahme), gehen alle Rechte an der Erfindung auf den Arbeitgeber über. Der Erfinder hat aber einen Anspruch auf angemessene Vergütung (Arbeitnehmererfindervergütung), die dem angestellten Erfinder aus der Vermarktung der Erfindung zusteht. Die Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung ist in Vergütungsrichtlinien geregelt. Bei beschränkter Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber verbleiben die Rechte beim angestellten Erfinder.